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No-Show-Funktion in hotline frontoffice
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Steuerliche Behandlung von Storno-Rechnung und No-Show

Björn Ahrndt von Björn Ahrndt am 07.06.2011

Der EuGH zur Umsatzsteuer bei Stornorechnungen im Hotel.

Mit oder ohne Mehrwertsteuer? Wie sind Storno-Rechnungen und No-Show-Rechnungen generell zu behandeln? Gibt es Unterschiede?

Grundsätzlich kann man feststellen:

Stornorechnung
Nimmt ein Gast von einem eingeräumten Rücktrittsrecht rechtzeitig Gebrauch, und war eine "Stornogebühr" vereinbart so wird keine Mehrwertsteuer fällig.

No-Show-Rechnung
Wurde kein Rücktrittsrecht eingeräumt, oder ist die Rücktrittsfrist verstrichen, oder ein Gast reist schlichtweg nicht an, so handelt es sich um eine klassische "No-Show". Hier ist die Mehrwertsteuer auszuweisen.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema auf der Webseite des DEHOGA Bundesverbands.
Auch der DEHOGA Hessen bietet auf seinem Internetauftritt Informationen zu diesem Thema in Form eines PDF an.
Sehr informativ auch die Ausführungen des DEHOGA Ostwestfalen, die den Rechtsanwalt und Geschäftsführer im DEHOGA Bundesverband, Berlin, Jürgen Benad, zitieren.

Bitte beachten Sie, dass Informationen dieser Art immer nur eine Momentaufnahme aktueller Regelungen, Vorschriften oder Gesetze sind. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum und Druckfehler vorbehalten.